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WEBUFTRITT.CH

by Rita Ludwig-Helmchen

Webdesignerin, Logodesignerin, Code-Versteherin

  1. Impressum
  2. Datenschutz (DSGVO)
  3. Copyright / Urheberrecht
  4. Namensrecht / Markenrecht
  5. Disclaimer / Haftungsausschluss

Rechtliches

Die gesetzlichen Vorgaben im IOT (Internet of things) werden strenger und haben den Schutz der Personen und Ihrer erstellten Werke /Konzepte/etc. im Sinn. Dabei ist es wichtig zu wissen, wo die teuren Fettnäpfchen sind und wo Ärger droht. Hier eine Auflistung und kurze Erklärung zu den jeweiligen Themen die zu beachten sind. Auch weiterführende Links sind vorhanden, wenn Sie sich ausgiebiger damit auseinandersetzen möchten.


1. Impressum

In der Schweiz herrscht Impressumsplicht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das heisst, das der Eigentümer der Seite klare und vollständige Angaben über seine Identität sowie eine Post- und E-Mail-Adresse (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG) machen muss.

Dazu werden folgende Angaben erwartet:

Hier der Link zu admin.ch und dem Abschnitt zu unlauterem Wettberwerb.

10.09.2019


2. Datenschutz (DSGVO)

Diese dient dem Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Personenbezogenen Daten sind Daten, welche einer konkreten natürlichen oder juristischen Person zuordnen lassen. Um mit diesen Daten arbeiten zu können (bspw. Statistiken erheben), benötigt man die Einwilligung dieser Person oder eine gesetzliche Grundlage. Die Datenverarbeitung/-erhebung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein. Ausserdem dürfen personenbezogene Daten nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei deren Erhebung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich ist oder gesetzlich vorgesehen ist. Den Betreibern einer Webseite wird empfohlen, ihre Benutzer darüber zu informieren, was mit ihren Daten geschieht. Dies in Form einer Datenschutzerklärung.

Beim Google-Tracking-Code besteht die Möglichkeit, die IP-Adresse der Benutzer nicht aufzeichnen zu lassen. Dazu mehr, wenn es um das Marketing / SEO geht.

Versuchen Sie Links zu externen Schriften zu vermeiden. Laden Sie diese herunter und binden diese nachher direkt in die Webseite ein. So verhindern Sie, das über diesen Weg noch mehr Daten gesammelt werden.

10.09.2019


Nach Art. 1 des Urheberrechtsgesetz regelt dieses Gesetz folgende Punkte und wurde zuletzt am 01.01.2017 aktualisiert:

A.) den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst;
B.) den Schutz der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Hersteller und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen;
C.) die Bundesaufsicht über die Verwertungsgesellschaften. (Völkerrechtliche Verträge bleiben vorbehalten.)

Da es sich um ein recht umfassungsreiches Werk handelt, ist hier noch der Link zu admin.ch admin.ch

Grundsätzlich kann man sagen das alles, was man nicht selber hergestellt hat jemand Anderem gehört und somit ein Copyright hat. Urheber oder Urheberin ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat.

Daher ist es wichtig, bei der Verwendung von Medien und Texten ggf. den Eigentümer ausfindig zu machen und eventuell eine Lizenz zur Verwendung zu erhalten.

Vorsicht ist auch bei OpenLicence Werken walten zu lassen. Diese unterliegen unterschiedlichen Bedingungen, welche man einhalten sollte. Das ändern eines Dateinamen funktioniert nicht, da es spezielle Firmen gibt, die Copyrightverletzungen untersuchen und mit entsprechenden Algorythmen die Werke ausfindig machen können.

10.09.2019


4. Namensrecht / Markenrecht

Bei der Verwendung von Domain- und Firmennamen ist auch zu beachten, dass diese nicht namensrechtlich geschützt sind. Um Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu vermeiden, sollte Ihre Wahl nicht folgende Elemente enthalten:

In der Schweiz ist das IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) für Markenrecht und Urheberrecht zuständig. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, ob Ihr Domain- oder Firmenname schon geschützt ist und Ihn schützen lassen. ige.ch

10.09.2019

ige.ch Auflistung der Markenberater

20.10.2020

5. Disclaimer / Haftungsausschluss (Links auf externe Seiten)

Da nicht abschliessend geklärt ist, wer die Haftung übernimmt bei externen Links (zu Internetseiten von Drittanbietern) ist es ratsam einen sogenannten Disclaimer zu formulieren.

In einem Disclaimer sollte zum Ausdruck kommen, das der Betreiber der anderen Seite für den Inhalt und die Gestaltung verantwortlich ist und man selber keinen Einfluss darauf hat. Der Haftungsausschluss soll darlegen, dass der Betreiber der Webseite auf die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten Seiten keinerlei Einfluss hat, sondern deren Betreiber dafür die Verantwortung trägt. Ebenfalls sollte drin stehen, das bei Rechtsverstössen der Link auf der eigenen Seite sofort entfernt wird.

Weiter sollte darüber informiert werden, dass die Links sofort entfernt werden, wenn bekannt wird, dass auf den verlinkten Seiten Rechtsverstösse begangen werden. Prüfen Sie in regelmässigen Abständen den Inhalt der verlinkten Seiten und entfernen Sie die Verlinkung, sobald Sie einen Verstoss feststellen.

Ein Disclaimer bietet keine Sicherheit davor, unter Umständen dennoch haften zu müssen.

10.09.2019

Jetzt sind Ihnen die grundlegenden rechtlichen Angelegenheiten bekannt, mit denen Sie sich vor dem erstellen einer Webseite auseinander setzen sollten/müssen.